Wie

So erfülle ich die Voraussetzungen

So erfülle ich die nötigen Voraussetzungen

🎓 Ich habe gerade meine Matura oder die Berufsreifeprüfung bestanden und möchte jetzt Lehrerin/Lehrer werden – ich kann direkt zum Punkt „Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren (AEV)“ springen. Dort erfahre ich alles rund um das AEV zum Lehramtsstudium Primarstufe, Sekundarstufe Allgemeinbildung sowie zur Berufsbildung.

📖 Ich habe keine Matura, möchte aber trotzdem Lehrerin/Lehrer werden – dann ist die Studienberechtigungsprüfung (SBP) oder die Berufsreifeprüfung (BRP) genau das Richtige für mich!

💡 Wichtig! Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt mich nur zum Studium in einer Studienrichtungsgruppe – zum Beispiel dem Lehramt. Ein Wechsel in eine andere Studienrichtungsgruppe ist mit der SBP danach nicht mehr möglich. Der Abschluss einer Berufsreifeprüfung berechtigt mich – wie auch die Matura – zum Studium in allen Studienrichtungsgruppen (z.B. rechtswissenschaftliche Studien, naturwissenschaftliche Studien etc.)

Allgemeine Informationen zur SBP finde ich auf der Seite des BMFWF. Bei weiteren Fragen wende ich mich direkt an die Hochschule.

Informationen zur BRP finde ich auf dieser Seite des BMB oder erwachsenenbildung.at.

💡 Wichtig! Für die SBP fällt eine Prüfungsgebühr an, deren Höhe von Hochschule zu Hochschule variiert. Zusätzliche Kosten fallen für Vorbereitungskurse an. Die Höhe der Kosten hängt von den einzelnen Instituten und der Intensität der Kurse ab. Der Durchschnittspreis für Kurse in allen Teilfächern liegt insgesamt bei etwa 1.000 Euro.

Für die BRP fallen ebenfalls Kosten an, die von Institut zu Institut variieren können. Bereits während der Vorbereitung auf die SBP kann ich  für maximal ein Jahr Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium beantragen. Hierfür muss ich spezielle Voraussetzungen erfüllen, über die ich mich direkt bei der Studienbeihilfenbehörde erkundigen kann.


Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren (AEV)

💡 Das Wichtigste zuerst: Das AEV zum Lehramtsstudium findet nur einmal im Jahr statt! Sollte ich die Anmeldefrist verpassen, kann ich mich erst im nächsten Jahr wieder anmelden. Ich kann mich aber bereits vor Abschluss meiner Matura oder Berufsreifeprüfung für das AEV anmelden! Worauf warte ich noch?

AEV / Primarstufe

Das AEV zum Lehramt Primarstufe besteht aus mehreren Stufen, welche je nach Pädagogischer Hochschule variieren können:

Die erste Stufe beinhaltet ein Online-Self-Assessment (oft als Modul A bezeichnet) über das Portal „Career Counselling for teachers“. Diese Stufe kann ich von zu Hause aus absolvieren. Das Self-Assessment soll mir dabei helfen zu überprüfen, ob der Beruf als Lehrer/in zu mir passt. Obwohl es verpflichtender Bestandteil des AEVs ist, hat es keinen Prüfungscharakter – die Ergebnisse sind am Ende nur mir bekannt, meine Daten bleiben anonym!

Die zweite Stufe ist ein Computertest (häufig unter Modul B geführt), bei dem im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche geprüft werden: kognitive Ressourcen, sprachliche Kompetenzen, emotionale und persönliche Ressourcen. Es werden jene Kompetenzen überprüft, die sich als wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lehramtsstudium und Berufsleben erwiesen haben. Es wird empfohlen, sich gezielt vorzubereiten. Die meisten Institutionen stellen (auf ihren Websites) passende Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung.

Die dritte Stufe besteht aus einem Face-to-face-Assessment (Modul C), ein Einzelgespräch, bei dem weitere, für den Studienerfolg und die Eignung zum Beruf relevante, persönliche und fachliche Voraussetzungen überprüft werden. Es erfolgt außerdem eine musikalisch-rhythmische, eine sportlich-motorische und/oder eine Eignungsprüfung über die Stimm- und Sprechleistung. Das Gespräch selbst findet auf Deutsch statt und dauert etwa 15 Minuten, die erwähnte Überprüfung der musikalisch-rhythmischen und der sportlich-motorischen Eignung kommt extra hinzu. Details dazu finde ich ebenfalls auf der Website der jeweiligen PH, für die ich mich entschieden habe.

AEV / Sekundarstufe Allgemeinbildung

Die genauen Termine zum Eignungsverfahren werden vom jeweiligen Entwicklungsverbund (den am gemeinsamen Studium beteiligten Universitäten und Pädagogischen Hochschulen) bekannt gegeben. Ich informiere mich am besten direkt bei jener Pädagogischen Hochschule oder Universität an der ich studieren möchte.

💡 Wichtig!  Es gibt auch hier weitere Teile, wenn es eine spezielle/fachbezogene Eignungsfeststellung geben muss, z.B. für Kunstfächer und Bewegung und Sport!

AEV / Sekundarstufe Berufsbildung

Ähnlich wie bei der Allgemeinbildung besteht das AEV der Berufsbildung aus einem Online-Self-Assessment (CCT) sowie einem computergesteuerten Eignungstest und/oder einem Face-to-Face-Assessment.

💡 Wichtig! Zusätzlich zum AEV muss ich im Bereich der Berufsbildung immer eine besondere Eignung erfüllen, wie z.B. eine facheinschlägige Berufsausbildung und facheinschlägige Berufserfahrung vorweisen.

Wenn ich wissen möchte, wie das AEV Berufsbildung organisiert ist, welche Anforderungen ich erfüllen muss und was ich mir eventuell anrechnen lassen kann, erkundige ich mich direkt an der jeweiligen PH.

💡 An einzelnen Institutionen kann es bei zu Abweichungen vom hier dargestellten Ablauf des Verfahrens kommen. Alle Infos zum genauen Ablauf des AEV sowie zu allen Terminen und Fristen finde ich auf den Seiten der Verbünde:

AEV Verbund Nord-Ost

AEV Verbund Mitte

AEV Verbund West

AEV Verbund SüdOst sowie HIER

So werde ich Lehrerin/Lehrer an einer Volksschule (Primarstufe)

Um an einer Volksschule (Primarstufe) unterrichten zu können, brauche ich eine entsprechende Ausbildung (Lehramtsstudium) an einer Pädagogischen Hochschule (PH).
Eine Liste aller 14 PHs finde ich auf dieser Übersichtsseite.

💡 Wichtig!  Die Hochschule für Umwelt- und Agrarpädagogik (HAUP) in Wien bietet kein Lehramtsstudium für die Primarstufe an!

Wo studiere ich?

Es gibt 9 öffentliche Pädagogische Hochschulen, sowie 5 private Pädagogische Hochschulen, welche vom Bund anerkannt sind. Für Studierende an anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen gilt dasselbe Studienrecht wie an den öffentlichen – erworbene Abschlüsse sind in Österreich gleichwertig.

Für ein Lehramtsstudium, das innerhalb der vorgesehenen Studiendauer (plus zwei Toleranzsemester) abgeschlossen wird, sind keine Studiengebühren zu bezahlen. Zu zahlen ist  jedenfalls der übliche Studierenden-/ÖH Beitrag für jedes Semester. Die dafür vorgesehenen Fristen sind unbedingt zu beachten.

Egal ob ich an einer PH oder Uni studiere, kann ich mich mit Anliegen an meine Studienvertretung wenden: die österreichische Hochschüler/innenschaft ist meine Anlaufstelle bei Fragen.
Wenn ich zum Studium an einer PH zugelassen werde, ist diese Hochschule künftig meine Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium.

Welches Studium brauche ich?

Grundstein, um Lehrerin/Lehrer in der Primarstufe zu sein, ist ein abgeschlossener Bachelor of Education (BEd), der nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums für diesen Altersbereich (6-10 Jahre) verliehen wird. Das Bachelorstudium umfasst mindestens acht Semester und hat einen Umfang von 240 EC-Punkten. Das Studium umfasst allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken sowie pädagogisch-praktische Studien (Praktika an Schulen samt Begleitlehrveranstaltungen an der Hochschule). Einen Teil des Studiums macht die individuelle Schwerpunktsetzung aus. Über die jeweils angebotenen Schwerpunkte erkundige ich mich direkt an der PH oder Uni.

Aufbauend auf das Bachelorstudium muss ich das betreffende Masterstudium (Abschluss: Master of Education, MEd.) absolvieren, je nach Angebot, kann ich das berufsbegleitend machen. Im Zuge des Masterstudiums, das mindestens zwei bis drei Semester dauert, kann ich mich weiter spezialisieren und verfasse eine Masterarbeit.

Wo unterrichte ich? Als Absolventin bzw. Absolvent eines Lehramtsstudiums Primarstufe unterrichte ich an einer Volksschule Schülerinnen und Schüler im Alter von 6-10 Jahren.

So werde ich Lehrerin/Lehrer an einer mittleren oder höheren Schule (Sekundarstufe)

Studium / Sekundarstufe Allgemeinbildung

Um in der Sekundarstufe unterrichten zu können, brauche ich eine entsprechende Ausbildung (Lehramtsstudium für diesen Altersbereich (10-18/19 Jahre)), die ich in einem sogenannten Entwicklungsverbund absolviere. Die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten einer bestimmten Region bieten das Lehramtsstudium jeweils als gemeinsames Studium an.

Welche Voraussetzungen gibt es für mein Studium?

Um an einer Universität studieren zu können, brauche ich entweder eine Matura oder eine Berufsreifeprüfung. Habe ich keines von beidem absolviert und möchte Lehrerin/Lehrer werden, kann ich die Studienberechtigungsprüfung (SBP) machen! Infos dazu finde ich weiter oben.

Wo studiere ich?

Alle Hochschulen der Entwicklungsverbünde, an denen ich Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung studieren kann, finde ich auf dieser Landkarte.

Welches Studium brauche ich?

Grundstein, um Lehrerin/Lehrer in der Sekundarstufe zu sein, ist ein abgeschlossener Bachelor of Education (BEd), der nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums für diesen Altersbereich (10-18/19 Jahre) verliehen wird. Das Bachelorstudium umfasst mindestens acht Semester und hat einen Umfang von 240 EC-Punkten. Das Studium umfasst allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken sowie pädagogisch-praktische Studien (Praktika an Schulen samt Begleitlehrveranstaltungen an der Hochschule). Es besteht aus einer Kombination aus zwei Unterrichtsfächern bzw. einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung.

Welche Fächer aktuell besonders gefragt sind, entnehme ich der Bedarfsprognose.

Aufbauend auf dem Bachelorstudium schließe ich ein Masterstudium für diesen Altersbereich (10-18/19 Jahre) an. Je nach Angebot kann ich das auch berufsbegleitend tun. Das Masterstudium umfasst mindestens vier Semester und hat einen Umfang von 120 EC-Punkten (Abschluss: Master of Education, MEd.).

Wo unterrichte ich?

Als Absolventin/Absolvent eines Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung) unterrichte ich in meinen gewählten Fächern an einer allgemeinbildenden mittleren oder höheren Schule (Mittelschule oder Gymnasium) Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-14 oder auch bis 18/19 Jahren.

💡 Wichtig! Neben dem klassischen Weg Lehrerin/Lehrer zu werden, kann ich auch auf Umwegen in meinen Traumberuf einsteigen. Über den Quereinstieg komme ich von einem anderen Berufsfeld mit Studium in den Beruf Lehrerin/Lehrer.

Infos zum Quereinstieg finde ich hier. Aktiv werden kann ich außerdem über das Projekt Teach for Austria.


Studium / Sekundarstufe Berufsbildung

Im Bereich der Berufsbildung gibt es stark differenzierte Zugangsbeschränkungen je nach Fachbereich und Schulart. Unterschiede gibt es auch, je nachdem, ob es sich um Fachtheorie oder -praxis handelt.

Welche Voraussetzungen gibt es für mein Studium?

Generell kann gesagt werden, dass ich, um im Bereich der Berufsbildung unterrichten zu können, diese Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Ich habe Matura an einer einschlägigen, berufsbildenden höheren Schule abgeschlossen
    ODER ich habe eine Meisterprüfung und facheinschlägige Berufspraxis (Achtung nur für den Unterricht in der Fachpraxis möglich)
  • Ich habe die allgemeine Eignung für das Lehramtsstudium und die angestrebte berufliche Tätigkeit (AEV). Informationen dazu finde ich weiter oben.
  • Um als Lehrerin/Lehrer der Sekundarstufe Berufsbildung geeignet zu sein, muss ich jedenfalls mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung vorweisen können (mindestens 2 oder 3 Jahre, je nach Fachbereich).
  • Manche Studien (betrifft mehrere der verschiedenen Fachbereiche) sind ausschließlich zum Beruf Lehrerin/Lehrer begleitend absolvierbar – in diesem Fall benötige ich bereits vorab eine Anstellung.

Informationen zu meinen Möglichkeiten, Lehrerin/Lehrer im berufsbildenden Bereich zu werden, sowie dazu, wie ich die nötigen Voraussetzungen erfülle, erhalte ich direkt an der PH.

Wo studiere ich?

4 öffentliche Pädagogische Hochschulen bieten das Studium Sekundarstufe Berufsbildung an – umfangreich informieren kann ich mich daher insbesondere an der PH Wien, PH OÖ, PH Steiermark oder die PH Tirol. Im Fachbereich „Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe“, kurz DATG, gibt es vielfach Kooperationen mit weiteren Pädagogischen Hochschulen.

Welches Studium brauche ich?

Grundstein, um Lehrerin/Lehrer in der Sekundarstufe zu sein, ist ein abgeschlossener Bachelor of Education (BEd), der nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums für diesen Altersbereich (14-19 Jahre) verliehen wird. Das Bachelorstudium umfasst mindestens acht Semester und hat einen Umfang von 240 EC-Punkten. In jedem Fachbereich der Berufsbildung gibt es fachtheoretische und fachpraktische Unterrichtsgegenstände. Im Bereich der dualen Berufsausbildung (Unterricht an Berufsschulen) gibt es zusätzlich das Fächerbündel „allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände“.

Aus folgenden Fachbereichen kann ich wählen:

  • Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe (DATG)
  • Ernährung
  • Mode und Design
  • Information und Kommunikation  (Angewandte Digitalisierung)
  • Soziales
  • Erziehung- Bildung -Entwicklungsbegleitung
  • Fachbereiche der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung (Agrar- und Umweltpädagogik)
  • Umwelt

Manche Fachbereiche setzen für die Ausübung des Lehramts Sekundarstufe Berufsbildung ein zusätzliches Masterstudium (MEd) für das Lehramt im betreffenden Fachbereich im Umfang von 60 EC-Punkten voraus.

Wo unterrichte ich?

Je nach Fachbereich und Vorbildung unterrichte ich als Absolventin/Absolvent eines Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Berufsbildung) die einschlägige Fachtheorie oder Fachpraxis (oder beides) an einer entsprechenden berufsbildenden Schule (Berufsschulen, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen) Schülerinnen und Schüler im Alter von 14-19 Jahren.

💡 Wichtig!  Studienförderung

Sollte ich oder meine Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sein, finanziell für die mit dem Studium verbundenen Kosten aufzukommen, so kann ich unter bestimmten Voraussetzungen Studienbeihilfe beantragen. Voraussetzungen sind u.a. die soziale Förderungswürdigkeit sowie das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.

So werde ich Lehrerin/Lehrer über den Quereinstieg

Ob ich die Voraussetzungen für den Quereinstieg erfülle, und wie dieser abläuft, erfahre ich in diesem Beitrag!


Egal, ob ich in einem allgemeinbildenden Fach an einer Mittelschule (MS), Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), Berufsbildenden Mittleren bzw. Höheren Schule (BMHS) unterrichten möchte, die Voraussetzungen dafür sind dieselben.

Das bringe ich mit (für die Zertifizierung)

  • Ich möchte mich für ein Fach bzw. Fächer der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder im Fachbereich Spezialisierung Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) bewerben (z.B. an der Mittelschule, Polytechnischen Schule, Allgemeinbildende höhere Schule).
    Achtung, keine Zertifizierung für berufsbildende Fächer!
  • Ich habe ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP).
  • Ich habe mit meinem Studium Wissen erlernt, das ich im angestrebten Unterrichtsfach anwenden kann. Mein Studium ist mit dem angestrebten Unterrichtsfach fachlich verwandt, weil Anteile des Studiums mit Inhalten des Lehrplans für das gewünschte Fach eindeutig übereinstimmen.
  • Ich war nach Abschluss meines Studiums mindestens drei Jahre (in Vollzeit und gegen Bezahlung) in einem fachlich geeigneten Kontext beruflich tätig und kann dies nachweisen. Für meine Berufstätigkeit war mein absolviertes Studium eine Voraussetzung. Das im Studium erlernte Wissen habe ich im Beruf angewendet.
  • Ich absolviere derzeit kein Lehramtsstudium und habe auch in der Vergangenheit keines absolviert.
  • Ich hatte noch keine Anstellung an einer Schule im alten Dienstvertrag (auch Sondervertrag).

💡 Wichtig! Die fachlich geeignete Berufspraxis ist nur in Kombination mit einem ebenso fachlich geeigneten Studienabschluss (im selben Bereich/Fach) zertifizierbar. 

💡 Wichtig! Erfülle ich diese Voraussetzungen nicht, kann ich ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrerin bzw. Lehrer werden. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Für entsprechende Angebote wende ich mich direkt an meine PH.

Mein Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung

Schritt 1: Registrierung für die Zertifizierung – Registrierungsfenster

1. Registrierung ab dem 1.9.2025: Die Registrierung für den Quereinstieg ist im Portal Bewerbung-Online (https://bewerbung.bildung.gv.at) zwischen dem 3. und 21. November 2025 geöffnet. Meine Unterlagen kann ich bereits jetzt unter „Mein Profil“ vorbereiten, damit zum Start der Registrierung alles bereit ist.
(Erforderliche Dokumente für das Zertifizierungsverfahren)

2. Alle bis zum 31.8.2025 abgesendeten Registrierungen können weiterhin regulär abgeschlossen werden.
Die Kriterien zur Zertifizierung bleiben in beiden Fällen dieselben (siehe Voraussetzungen für die Zertifizierung).

❗️ Bevor ich den Zertifizierungsprozess beginne, überprüfe ich, ob ich dafür die folgenden Voraussetzungen erfülle:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Die Abschlussurkunden meines abgeschlossenen Hochschulstudiums gegebenenfalls meiner Hochschulstudien
  • Liste aller positiv absolvierten Lehrveranstaltungen sowie Curriculum des jeweiligen Studiums und Diploma Supplement
  • Eine Liste meiner positiv absolvierten Lehrveranstaltungen
  • Nachweise für meine mindestens dreijährige zum angestrebten Unterrichtsfach fachverwandte Berufspraxis. Damit soll das zeitliche Ausmaß (Vollzeit), die entgeltliche Tätigkeit und die zeitliche Lage der Tätigkeit nach Abschluss des Studiums belegt werden. Als Nachweise gelten beispielsweise für Angestellte Dienstzeugnisse und Versicherungsdatenauszug bzw. für Selbstständige eine Bestätigung des Steuerberaters oder des Finanzamtes.
  • Ein Bewerbungsvideo von maximal 2 Minuten. Das Video kann nicht am Portal hochgeladen werden. Im Portal ausreichend ist ein Zugangslink zum Video. Das Video kann auf einer Plattform (z.B. Youtube, Vimeo, etc.) hochgeladen werden und von dort der Link erstellt werden.
  • Ein detaillierter Lebenslauf
  • Ein Motivationsschreiben
  • Personen mit nichtdeutscher Erstsprache: Nachweis des Sprachzertifikats C1

Innerhalb der Frist von 3. bis zum 21. November 2025 muss die Registrierung vollständig abgeschlossen sein und alle Unterlagen hochgeladen werden. Unvollständige Registrierungen oder zu spät eingereichte Registrierungen sind ungültig. Es stehen 500 Plätze zur Verfügung, die basierend auf den Unterrichtsfächern analysiert werden. Dabei erhalten jene mit besonderem Bedarf den Vorzug. Welche Unterrichtsfächer das sind, kannst du hier nachlesen, denn nicht alle Fächer haben dieselben Aussichten auf Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer: siehe Ranking 2030 – Blick in die Zukunft.

Schritt 2: Zertifizierungsverfahren

Nach erfolgreicher Registrierung während des Registrierungsfensters startet das Zertifizierungsverfahren. In einem 3-stufigen Verfahren werden dazu u.a. die Voraussetzungen bzw. Unterlagen geprüft, ein Online-Assessment sowie ein Online-Hearing absolviert.

1. Stufe – Prüfung der Unterlagen/Voraussetzungen: Hier werden die gesetzlich definierten Kriterien von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) anhand deiner eingereichten Unterlagen überprüft. Dazu zählen u.a. ein fachlich geeigneter Hochschulabschluss sowie eine fachliche geeignete Berufspraxis nach Studienabschluss – siehe Voraussetzungen für die Zertifizierung.

2. Stufe – Online Assessment: Habe ich die Anforderungen erfüllt, werde ich zu einem Online Assessment eingeladen. Informationen zum Online-Assessment

3. Stufe – Online Hearing: Habe ich das Online Assessment bestanden, werde ich zu einem persönlichen Gespräch bei einem Online Hearing mit der ZKQ-Kommission eingeladen.

-> Habe ich das 3-stufige Zertifizierungsverfahrendurchlaufen, erhalte ich von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bei positivem Abschluss mein Zertifikat für das jeweilige Unterrichtsfach bzw. die Unterrichtsfächer. Das Zertifikat ist kein Lehramtsabschluss, bietet allerdings die Möglichkeit, nach erfolgreicher Bewerbung bzw. Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer im Quereinstieg einen Regelvertrag zu erhalten. Dafür muss u.a. auch ein Hochschullehrgang mit 60 EC an der Pädagogischen Hochschule (berufsbegleitend) absolviert werden. Das Zertifikat selbst garantiert keine Stelle als Lehrkraft.

Schritt 3: Bewerbung an Schulen

  • Ich bewerbe mich mit dem Zertifikat auf der Plattform https://bewerbung.bildung.gv.at/ für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrerin bzw. Lehrer. Die Ausschreibungstermine finde ich auf den Webseiten der Bildungsdirektionen.
  • Die Anstellung erfolgt über die jeweilige Bildungsdirektion. Diese steht mir auch als mein zukünftiger Arbeitgeber als mein Ansprechpartner für meine nächsten Schritte zur Verfügung.
  • Die Bildungsdirektion informiert mich über alle Themen rund um mein Gehalt (Gehaltseinstufung, Besoldungsdienstalter). Entsprechende Nachweise über die Berufstätigkeit (z.B. Dienstzeugnisse) bereite ich vor, damit die Bildungsdirektion direkt eine gute Übersicht über Stundenausmaß und Aufgabenfeld meiner bisherigen Tätigkeiten hat.
  • Sobald meine Anstellung an einer Schule erfolgreich war, kann ich den Hochschullehrgang (HLG) Quereinstieg in jenem Fach, das ich unterrichte, neben meiner Tätigkeit als Lehrerin/Lehrer absolvieren. Den HLG Quereinstieg kann ich an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule bzw. an einer Privaten Pädagogischen Hochschule besuchen.
  • In der folgenden Informationsbroschüre finde ich einen Überblick für meinen Weg hin zu einer erfolgreichen Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer an einer Schule:
    Info-Broschüre: Vom Zertifikat zur Lehrkraft (PDF; 200KB)

❗️ Achtung! Den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es nur für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe (MS, PTS, AHS, BMHS).

❗️ Neu! Auch für die Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik gibt es seit Herbst 2024 die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Schule. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich auch hier vorab durch die Zertifizierungskommission zertifizieren lassen (siehe oben).

Beispiele zur Orientierung

Folgende Beispiele aus der Berufspraxis können die für jeweilige Unterrichtsgegenstände als Orientierung dienen – jedoch nur in Kombination mit einem ebenso fachlich geeigneten Studienabschluss (im selben Bereich/Fach) zertifizierbar (siehe Voraussetzungen für den Zertifizierungsprozess):

  • Deutsch: Tätigkeit als Lektorin bzw. Lektor bei einem Verlag, Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, ebenso auch bei einer Verwendung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Lebende Fremdsprache: Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher oder Übersetzerin bzw. Übersetzer, Tätigkeiten in der Reiseleitung
  • Bewegung und Sport: Tätigkeit als Trainerin oder Trainer
  • Mathematik: Tätigkeiten im Controlling, in der Statistik bzw. im Bankwesen
  • Musik: Tätigkeit als Musikerin oder Musiker in einem Orchester oder als Mitglied einer Band
  • Kunst und Gestaltung bzw. Technik und Design: Tätigkeit als freischaffende Künstlerin oder Künstler, ebenso auch Tätigkeit im Verkauf bei einer Galerie
  • Physik, Biologie und Umweltbildung, Chemie: Tätigkeiten in der Forschung, Labordiagnostik, Umweltanalytik, ebenso auch bei einer Verwendung in der Energie- oder Umweltberatung

💡 Wichtig! Beispiele aus der Berufspraxis können nur als Orientierung dienen, diese werden jedenfalls individuell von der Zertifizierungskommission (ZKQ) geprüft.

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Zertifizierungsverfahren finde ich HIER!

Meine Benefits, wenn ich quereinsteige:

  • Durch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen habe ich die Möglichkeit die Gesellschaft von morgen aktiv zu begleiten und Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu unterstützen.
  • Als Lehrerin bzw. Lehrer an einer Schule bekomme ich gleich einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wende ich mich an meine zuständige Bildungsdirektion. Spezifische Kontakte für mein Bundesland finde ich unter Quereinstieg.
  • Durch den HLG Quereinstieg erlange ich pädagogische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen – begleitend zu meinem neuen Beruf als Lehrerin bzw. Lehrer.
  • Innerhalb von 4-6 Semestern schließe ich den HLG Quereinstieg berufsbegleitend ab. Mit der Tätigkeit an einer Schule eröffnen sich für mich weitere Möglichkeiten, um mich pädagogisch und organisatorisch einzubringen und somit an der positiven Fortentwicklung der Schule mitzuwirken.

💡 Wichtig! Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. An einem Konzept für den österreichweiten Quereinstieg in der Primarstufe wird aktuell gearbeitet, die gemeinnützige Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite teachforaustria.at

💡 Wichtig! Für die Berufsbildung, z.B. Fachtheorie an der HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit der Anstellung direkt über die Bildungsdirektion. Für berufsbildende Fächer (z.B. Fachtheorie Mechatronik) ist keine Bewerbung über den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung der Zertifizierungskommission möglich. Berufsbegleitend wird für die Berufsbildung das FESES bzw. FSES-Studium (Facheinschlägige Studien, Ergänzende Studien) an der Pädagogischen Hochschule absolviert.

💡 Wichtig! Um betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände (z.B. Betriebswirtschaft, Rechnungswesen) unterrichten zu dürfen, benötige ich das Studium der Wirtschaftspädagogik. In Österreich wird dieses Studium an vier Standorten (GrazInnsbruckLinz oder Wien) – auch berufsbegleitend – angeboten.

Der Bedarfsrechner zeigt mir sekundenschnell, welche Unterrichtsfächer in den kommenden Jahren besonders gefragt sind und wie meine Chancen auf eine Anstellung stehen!

Bedarfsrechner

HIER finde ich weitere Informationen:
Kontaktstellen in den Bundesländern
FAQs zum Quereinstieg

So werde ich Lehrerin/Lehrer – berufsbegleitend

Primarstufe

Wenn ich beruflich tätig bin, und Lehramt Primarstufe studieren will, wähle ich an meiner PH passende Kurse. Die meisten Hochschulen bieten ein zeitlich flexibles Lehrveranstaltungsangebot an. Nähere Informationen dazu erhalte ich an meiner PH.
Ein ausdrücklich berufsbegleitendes Angebot gibt es an der PH OÖ. Besonders flexible Angebote haben auch die PH NÖ, die private PH Burgenland sowie die PH Vorarlberg.

Sekundarstufe

Die meisten Hochschulen bieten ein zeitlich flexibles Lehrveranstaltungsangebot an.
Bin ich berufstätig und will Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung studieren, wähle ich Kurse, die sich mit meiner Arbeitszeit gut vereinbaren lassen.
Nähere Informationen zum Lehrveranstaltungsangebot erhalte ich in meinem Entwicklungsverbund.

Im Bereich der Berufsbildung ist unter anderem eine mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung oft Voraussetzung. In einigen Fachbereichen ist die Lehramtsausbildung von vornherein berufsbegleitend (zum Unterricht an einer betreffenden Schule) organisiert. Informationen zu meinen Möglichkeiten, Lehrerin/Lehrer im berufsbildenden Bereich zu werden, also auch dazu, wie ich nötige Kurse berufsbegleitend absolvieren kann, erhalte ich direkt an der PH. Umfangreich informieren kann ich mich insbesondere an der PH WienPH OÖPH Steiermark oder der PH Tirol.

Ein blauer Wimpel mit der Aufschrift „KLASSE JOB .AT“ in fettem weißen Text oben. Unter dem Text befindet sich die schwarz-weiße Zeichnung einer gestreiften Schultüte, die oben zugebunden und mit zwei eingewickelten Bonbons verziert ist.
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