Wie

So erfülle ich die Voraussetzungen

So erfülle ich die nötigen Voraussetzungen

🎓 Ich habe gerade meine Matura oder die Berufsreifeprüfung bestanden und möchte jetzt Lehrerin/Lehrer werden – ich kann direkt zum Punkt „Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren (AEV)“ springen. Dort erfahre ich alles rund um das AEV zum Lehramtsstudium Primarstufe, Sekundarstufe Allgemeinbildung sowie zur Berufsbildung.

📖 Ich habe keine Matura, möchte aber trotzdem Lehrerin/Lehrer werden – dann ist die Studienberechtigungsprüfung (SBP) oder die Berufsreifeprüfung (BRP) genau das Richtige für mich!

💡 Wichtig! Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt mich nur zum Studium in einer Studienrichtungsgruppe – zum Beispiel dem Lehramt. Ein Wechsel in eine andere Studienrichtungsgruppe ist mit der SBP danach nicht mehr möglich. Der Abschluss einer Berufsreifeprüfung berechtigt mich – wie auch die Matura – zum Studium in allen Studienrichtungsgruppen (z.B. rechtswissenschaftliche Studien, naturwissenschaftliche Studien etc.)

Allgemeine Informationen zur SBP finde ich auf der Seite des BMBWF. Bei weiteren Fragen wende ich mich direkt an die Hochschule.

Informationen zur BRP finde ich auf dieser Seite des BMBWF oder erwachsenenbildung.at.

💡 Wichtig! Für die SBP fällt eine Prüfungsgebühr an, deren Höhe von Hochschule zu Hochschule variiert. Zusätzliche Kosten fallen für Vorbereitungskurse an. Die Höhe der Kosten hängt von den einzelnen Instituten und der Intensität der Kurse ab. Der Durchschnittspreis für Kurse in allen Teilfächern liegt insgesamt bei etwa 1.000 Euro.

Für die BRP fallen ebenfalls Kosten an, die von Institut zu Institut variieren können. Bereits während der Vorbereitung auf die SBP kann ich  für maximal ein Jahr Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium beantragen. Hierfür muss ich spezielle Voraussetzungen erfüllen, über die ich mich direkt bei der Studienbeihilfenbehörde erkundigen kann.


Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren (AEV)

💡 Das Wichtigste zuerst: Das AEV zum Lehramtsstudium findet nur einmal im Jahr statt! Sollte ich die Anmeldefrist verpassen, kann ich mich erst im nächsten Jahr wieder anmelden. Ich kann mich aber bereits vor Abschluss meiner Matura oder Berufsreifeprüfung für das AEV anmelden! Worauf warte ich noch?

AEV / Primarstufe

Das AEV zum Lehramt Primarstufe besteht aus mehreren Stufen, welche je nach Pädagogischer Hochschule variieren können:

Die erste Stufe beinhaltet ein Online-Self-Assessment (oft als Modul A bezeichnet) über das Portal „Career Counselling for teachers“. Diese Stufe kann ich von zu Hause aus absolvieren. Das Self-Assessment soll mir dabei helfen zu überprüfen, ob der Beruf als Lehrer/in zu mir passt. Obwohl es verpflichtender Bestandteil des AEVs ist, hat es keinen Prüfungscharakter – die Ergebnisse sind am Ende nur mir bekannt, meine Daten bleiben anonym!

Die zweite Stufe ist ein Computertest (häufig unter Modul B geführt), bei dem im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche geprüft werden: kognitive Ressourcen, sprachliche Kompetenzen, emotionale und persönliche Ressourcen. Es werden jene Kompetenzen überprüft, die sich als wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lehramtsstudium und Berufsleben erwiesen haben. Es wird empfohlen, sich gezielt vorzubereiten. Die meisten Institutionen stellen (auf ihren Websites) passende Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung. Beispielfragen kann ich z.B. auf dieser Seite für die Eignungsfeststellung Lehramt einsehen.

Die dritte Stufe besteht aus einem Face-to-face-Assessment (Modul C), ein Einzelgespräch, bei dem weitere, für den Studienerfolg und die Eignung zum Beruf relevante, persönliche und fachliche Voraussetzungen überprüft werden. Es erfolgt außerdem eine musikalisch-rhythmische, eine sportlich-motorische und/oder eine Eignungsprüfung über die Stimm- und Sprechleistung. Das Gespräch selbst findet auf Deutsch statt und dauert etwa 15 Minuten, die erwähnte Überprüfung der musikalisch-rhythmischen und der sportlich-motorischen Eignung kommt extra hinzu. Details dazu finde ich ebenfalls auf der Website der jeweiligen PH, für die ich mich entschieden habe.

AEV / Sekundarstufe Allgemeinbildung

Die genauen Termine zum Eignungsverfahren werden vom jeweiligen Entwicklungsverbund (den am gemeinsamen Studium beteiligten Universitäten und Pädagogischen Hochschulen) bekannt gegeben. Ich informiere mich am besten direkt bei jener Pädagogischen Hochschule oder Universität an der ich studieren möchte.

💡 Wichtig!  Es gibt auch hier weitere Teile, wenn es eine spezielle/fachbezogene Eignungsfeststellung geben muss, z.B. für Kunstfächer und Bewegung und Sport!

AEV / Sekundarstufe Berufsbildung

Ähnlich wie bei der Allgemeinbildung besteht das AEV der Berufsbildung aus einem Online-Self-Assessment (CCT) sowie einem computergesteuerten Eignungstest und/oder einem Face-to-Face-Assessment.

💡 Wichtig! Zusätzlich zum AEV muss ich im Bereich der Berufsbildung immer eine besondere Eignung erfüllen, wie z.B. eine facheinschlägige Berufsausbildung und facheinschlägige Berufserfahrung vorweisen.

Wenn ich wissen möchte, wie das AEV Berufsbildung organisiert ist, welche Anforderungen ich erfüllen muss und was ich mir eventuell anrechnen lassen kann, erkundige ich mich direkt an der jeweiligen PH.

💡 An einzelnen Institutionen kann es bei zu Abweichungen vom hier dargestellten Ablauf des Verfahrens kommen. Alle Infos zum genauen Ablauf des AEV sowie zu allen Terminen und Fristen finde ich auf den Seiten der Verbünde:

AEV Verbund Nord-Ost

AEV Verbund Mitte

AEV Verbund West

AEV Verbund SüdOst sowie HIER

So werde ich Lehrerin/Lehrer an einer Volksschule (Primarstufe)

Um an einer Volksschule (Primarstufe) unterrichten zu können, brauche ich eine entsprechende Ausbildung (Lehramtsstudium) an einer Pädagogischen Hochschule (PH).
Eine Liste aller 14 PHs finde ich auf dieser Übersichtsseite.

💡 Wichtig!  Die Hochschule für Umwelt- und Agrarpädagogik (HAUP) in Wien bietet kein Lehramtsstudium für die Primarstufe an!

Wo studiere ich?

Es gibt 9 öffentliche Pädagogische Hochschulen, sowie 5 private Pädagogische Hochschulen, welche vom Bund anerkannt sind. Für Studierende an anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen gilt dasselbe Studienrecht wie an den öffentlichen – erworbene Abschlüsse sind in Österreich gleichwertig.

Für ein Lehramtsstudium, das innerhalb der vorgesehenen Studiendauer (plus zwei Toleranzsemester) abgeschlossen wird, sind keine Studiengebühren zu bezahlen. Zu zahlen ist  jedenfalls der übliche Studierenden-/ÖH Beitrag für jedes Semester. Die dafür vorgesehenen Fristen sind unbedingt zu beachten.

Egal ob ich an einer PH oder Uni studiere, kann ich mich mit Anliegen an meine Studienvertretung wenden: die österreichische Hochschüler/innenschaft ist meine Anlaufstelle bei Fragen.
Wenn ich zum Studium an einer PH zugelassen werde, ist diese Hochschule künftig meine Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium.

Welches Studium brauche ich?

Grundstein, um Lehrerin/Lehrer in der Primarstufe zu sein, ist ein abgeschlossener Bachelor of Education (BEd), der nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums für diesen Altersbereich (6-10 Jahre) verliehen wird. Das Bachelorstudium umfasst mindestens acht Semester und hat einen Umfang von 240 EC-Punkten. Das Studium umfasst allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken sowie pädagogisch-praktische Studien (Praktika an Schulen samt Begleitlehrveranstaltungen an der Hochschule). Einen Teil des Studiums macht die individuelle Schwerpunktsetzung aus. Über die jeweils angebotenen Schwerpunkte erkundige ich mich direkt an der PH oder Uni.

Aufbauend auf das Bachelorstudium muss ich das betreffende Masterstudium (Abschluss: Master of Education, MEd.) absolvieren, je nach Angebot, kann ich das berufsbegleitend machen. Im Zuge des Masterstudiums, das mindestens zwei bis drei Semester dauert, kann ich mich weiter spezialisieren und verfasse eine Masterarbeit.

Wo unterrichte ich? Als Absolventin bzw. Absolvent eines Lehramtsstudiums Primarstufe unterrichte ich an einer Volksschule Schülerinnen und Schüler im Alter von 6-10 Jahren.

So werde ich Lehrerin/Lehrer an einer mittleren oder höheren Schule (Sekundarstufe)

Studium / Sekundarstufe Allgemeinbildung

Um in der Sekundarstufe unterrichten zu können, brauche ich eine entsprechende Ausbildung (Lehramtsstudium für diesen Altersbereich (10-18/19 Jahre)), die ich in einem sogenannten Entwicklungsverbund absolviere. Die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten einer bestimmten Region bieten das Lehramtsstudium jeweils als gemeinsames Studium an.

Welche Voraussetzungen gibt es für mein Studium?

Um an einer Universität studieren zu können, brauche ich entweder eine Matura oder eine Berufsreifeprüfung. Habe ich keines von beidem absolviert und möchte Lehrerin/Lehrer werden, kann ich die Studienberechtigungsprüfung (SBP) machen! Infos dazu finde ich weiter oben.

Wo studiere ich?

Alle Hochschulen der Entwicklungsverbünde, an denen ich Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung studieren kann, finde ich auf dieser Landkarte.

Welches Studium brauche ich?

Grundstein, um Lehrerin/Lehrer in der Sekundarstufe zu sein, ist ein abgeschlossener Bachelor of Education (BEd), der nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums für diesen Altersbereich (10-18/19 Jahre) verliehen wird. Das Bachelorstudium umfasst mindestens acht Semester und hat einen Umfang von 240 EC-Punkten. Das Studium umfasst allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken sowie pädagogisch-praktische Studien (Praktika an Schulen samt Begleitlehrveranstaltungen an der Hochschule). Es besteht aus einer Kombination aus zwei Unterrichtsfächern bzw. einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung.

Welche Fächer aktuell besonders gefragt sind, entnehme ich der Bedarfsprognose.

Aufbauend auf dem Bachelorstudium schließe ich ein Masterstudium für diesen Altersbereich (10-18/19 Jahre) an. Je nach Angebot kann ich das auch berufsbegleitend tun. Das Masterstudium umfasst mindestens vier Semester und hat einen Umfang von 120 EC-Punkten (Abschluss: Master of Education, MEd.).

Wo unterrichte ich?

Als Absolventin/Absolvent eines Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Allgemeinbildung) unterrichte ich in meinen gewählten Fächern an einer allgemeinbildenden mittleren oder höheren Schule (Mittelschule oder Gymnasium) Schülerinnen und Schüler im Alter von 10-14 oder auch bis 18/19 Jahren.

💡 Wichtig! Neben dem klassischen Weg Lehrerin/Lehrer zu werden, kann ich auch auf Umwegen in meinen Traumberuf einsteigen. Über den Quereinstieg komme ich von einem anderen Berufsfeld mit Studium in den Beruf Lehrerin/Lehrer.

Infos zum Quereinstieg finde ich hier. Aktiv werden kann ich außerdem über das Projekt Teach for Austria.


Studium / Sekundarstufe Berufsbildung

Im Bereich der Berufsbildung gibt es stark differenzierte Zugangsbeschränkungen je nach Fachbereich und Schulart. Unterschiede gibt es auch, je nachdem, ob es sich um Fachtheorie oder -praxis handelt.

Welche Voraussetzungen gibt es für mein Studium?

Generell kann gesagt werden, dass ich, um im Bereich der Berufsbildung unterrichten zu können, diese Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Ich habe Matura an einer einschlägigen, berufsbildenden höheren Schule abgeschlossen
    ODER ich habe eine Meisterprüfung und facheinschlägige Berufspraxis (Achtung nur für den Unterricht in der Fachpraxis möglich)
  • Ich habe die allgemeine Eignung für das Lehramtsstudium und die angestrebte berufliche Tätigkeit (AEV). Informationen dazu finde ich weiter oben.
  • Um als Lehrerin/Lehrer der Sekundarstufe Berufsbildung geeignet zu sein, muss ich jedenfalls mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung vorweisen können (mindestens 2 oder 3 Jahre, je nach Fachbereich).
  • Manche Studien (betrifft mehrere der verschiedenen Fachbereiche) sind ausschließlich zum Beruf Lehrerin/Lehrer begleitend absolvierbar – in diesem Fall benötige ich bereits vorab eine Anstellung.

Informationen zu meinen Möglichkeiten, Lehrerin/Lehrer im berufsbildenden Bereich zu werden, sowie dazu, wie ich die nötigen Voraussetzungen erfülle, erhalte ich direkt an der PH.

Wo studiere ich?

4 öffentliche Pädagogische Hochschulen bieten das Studium Sekundarstufe Berufsbildung an – umfangreich informieren kann ich mich daher insbesondere an der PH Wien, PH OÖ, PH Steiermark oder die PH Tirol. Im Fachbereich „Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe“, kurz DATG, gibt es vielfach Kooperationen mit weiteren Pädagogischen Hochschulen.

Welches Studium brauche ich?

Grundstein, um Lehrerin/Lehrer in der Sekundarstufe zu sein, ist ein abgeschlossener Bachelor of Education (BEd), der nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtsstudiums für diesen Altersbereich (14-19 Jahre) verliehen wird. Das Bachelorstudium umfasst mindestens acht Semester und hat einen Umfang von 240 EC-Punkten. In jedem Fachbereich der Berufsbildung gibt es fachtheoretische und fachpraktische Unterrichtsgegenstände. Im Bereich der dualen Berufsausbildung (Unterricht an Berufsschulen) gibt es zusätzlich das Fächerbündel „allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände“.

Aus folgenden Fachbereichen kann ich wählen:

  • Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe (DATG)
  • Ernährung
  • Mode und Design
  • Information und Kommunikation  (Angewandte Digitalisierung)
  • Soziales
  • Erziehung- Bildung -Entwicklungsbegleitung
  • Fachbereiche der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung (Agrar- und Umweltpädagogik)
  • Umwelt

Manche Fachbereiche setzen für die Ausübung des Lehramts Sekundarstufe Berufsbildung ein zusätzliches Masterstudium (MEd) für das Lehramt im betreffenden Fachbereich im Umfang von 60 EC-Punkten voraus.

Wo unterrichte ich?

Je nach Fachbereich und Vorbildung unterrichte ich als Absolventin/Absolvent eines Lehramtsstudiums Sekundarstufe (Berufsbildung) die einschlägige Fachtheorie oder Fachpraxis (oder beides) an einer entsprechenden berufsbildenden Schule (Berufsschulen, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen) Schülerinnen und Schüler im Alter von 14-19 Jahren.

💡 Wichtig!  Studienförderung

Sollte ich oder meine Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sein, finanziell für die mit dem Studium verbundenen Kosten aufzukommen, so kann ich unter bestimmten Voraussetzungen Studienbeihilfe beantragen. Voraussetzungen sind u.a. die soziale Förderungswürdigkeit sowie das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.

So werde ich Lehrerin/Lehrer über den Quereinstieg

Ob ich die Voraussetzungen für den Quereinstieg erfülle, und wie dieser abläuft, erfahre ich in diesem Beitrag!


Egal, ob ich in einem allgemeinbildenden Fach an einer Mittelschule, Allgemeinbildenden Höheren Schule, Berufsbildenden Mittleren bzw. Höheren Schule unterrichten möchte, die Voraussetzungen dafür sind dieselben:

Das bringe ich mit

  • ich habe ein fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mind. 180 EC-Punkten absolviert (Bachelorniveau).
    Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium z.B. Betriebswirtschaft, ein facheinschlägiges Studium das Diplomstudium Mathematik. Weitere Beispiele finde ich weiter unten.
  • ich habe danach eine fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von 3 Jahren (in Mangelsituationen braucht es 1,5 Jahren) absolviert – beispielsweise eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder bei der Personalauswahl in einem Personalberatungsunternehmen, eine Tätigkeit als Statistiker oder ähnliches.
  • ich habe das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung positiv abgeschlossen und habe die Bestätigung meiner Eignung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen.

💡 Wichtig! Erfülle ich diese Voraussetzungen nicht, kann ich ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrerin/Lehrer werden. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Für entsprechende Angebote wende ich mich direkt an meine PH.

Meine Benefits, wenn ich quereinsteige

  • Als Lehrer bzw. Lehrerin an einer Schule bekomme ich gleich einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wende ich mich an meine zuständige Bildungsdirektion. Spezifische Kontakte für mein Bundesland finde ich unten.
  • Durch den HLG Quereinstieg erlange ich pädagogische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen – begleitend zu meinem neuen Beruf als Lehrerin/Lehrer.
  • Innerhalb von 4-6 Semestern schließe ich den HLG Quereinstieg berufsbegleitend ab und erlange falls erforderlich einen Master of Arts (Continuing Education), MA (CE).
  • Als Quereinsteigerin/Quereinsteiger kann ich Schulleiterin/Schulleiter werden

Mein Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung

Damit ich in die Sekundarstufe Allgemeinbildung quereinsteigen kann, absolviere ich 6 Schritte:

1. Über das Portal Bewerbung-Online lade ich alle angegebenen erforderlichen Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE) hoch:

Ein Hochladen von Dokumenten über das Portal ist laufend möglich.

2. Habe ich die Anforderungen erfüllt, werde ich zu einem Online Assessment eingeladen.

3. Habe ich das Online Assessment bestanden, werde ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
4. Habe ich das 3-Stufige Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen erhalte ich bei positivem Abschluss mein Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ).
5. Ich bewerbe mich auf derselben Plattform (https://bewerbung.bildung.gv.at/) über die jeweilige Bildungsdirektion für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrerin/Lehrer. Die Ausschreibungstermine finde ich auf den Websites der Bildungsdirektionen.
6. Ab Anstellung an einer Schule habe ich 8 Jahre Zeit, den HLG Quereinstieg in jenem Fach, das ich unterrichte, neben meiner Tätigkeit als Lehrerin/Lehrer zu absolvieren. Den HLG Quereinstieg kann ich an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule bzw. an einer Privaten Pädagogischen Hochschule besuchen, wenn diese den HLG Quereinstieg anbietet.

Beispiele zur Orientierung

Ich arbeite beispielsweise bereits seit einigen Jahren als:

  • Qualitätsmanagerin/Qualitätsmanager im Bankbereich, möchte mein praktisches Wissen nun in die Schule bringen und überlege deshalb, Mathematiklehrerin/Mathematiklehrer zu werden
  • Dolmetscherin/Dolmetscher, möchte junge Menschen als Englischlehrerin/Englischlehrer begeistern
  • Chemikerin/Chemiker, möchte mein praktisches Wissen nun als Chemielehrerin/Chemielehrer weitergeben
  • Kunsthistorikerin/Kunsthistoriker, möchte mich nun aber kreativ im Fach Kunst und Gestaltung ausleben
  • Musikmanagerin/Musikmanager möchte junge Menschen als Musiklehrerin/Musiklehrer begeistern
  • Journalistin/Journalist möchte Jugendliche in Deutsch unterrichten
  • Künstlerin/Künstler bzw. bin in den Bereichen Kunst und Kultur tätig und möchte als Lehrerin/Lehrer junge Menschen für das Fach Technik und Design begeistern

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren finde ich auf der Website des BMBWF!

❗️ Achtung! Den Quereinstieg gibt es nur für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe (Mittelschule, PTS, AHS, BMHS).

❗️NEU: Mit dem Schuljahr 2024/25 ist auch der Quereinstieg für die Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik in der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Sonderschule möglich. Auch hier läuft die Bewerbung über die Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ), wofür ein fachlich geeignetes Studium und eine danach erworbene fachlich geeignete Berufserfahrung im Umfang von 3 Jahren Vollzeit vorzulegen sind. 

Für den Einsatz im Bereich Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik an einer Volksschule ist weiterhin ein Lehramtsstudium für eine reguläre Anstellung Voraussetzung, dies ist auch berufsbegleitend möglich.

💡 Wichtig! Ein Quereinstieg für die Volksschule ist rechtlich nicht vorgesehen: Für die Volksschule ist ein Lehramtsstudium für eine reguläre Anstellung Voraussetzung, dies ist auch berufsbegleitend möglich.

💡 Wichtig! Für die Berufsbildung, z.B. Fachtheorie an der HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit der Anstellung direkt über die Bildungsdirektion. Für berufsbildende Fächer (z.B. Fachtheorie Mechatronik) ist keine Bewerbung über den Quereinstieg Allgemeinbildung der Zertifizierungskommission möglich. Berufsbegleitend wird für die Berufsbildung das FESES bzw. FSES-Studium (Facheinschlägige Studien, Ergänzende Studien) an der Pädagogischen Hochschule absolviert.

Kontaktstellen in den Bundesländern sowie FAQs zum Quereinstieg finde ich HIER

So werde ich Lehrerin/Lehrer – berufsbegleitend

Primarstufe

Wenn ich beruflich tätig bin, und Lehramt Primarstufe studieren will, wähle ich an meiner PH passende Kurse. Die meisten Hochschulen bieten ein zeitlich flexibles Lehrveranstaltungsangebot an. Nähere Informationen dazu erhalte ich an meiner PH.
Ein ausdrücklich berufsbegleitendes Angebot gibt es an der PH OÖ. Besonders flexible Angebote haben auch die PH NÖ, die private PH Burgenland sowie die PH Vorarlberg.

Sekundarstufe

Die meisten Hochschulen bieten ein zeitlich flexibles Lehrveranstaltungsangebot an.
Bin ich berufstätig und will Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung studieren, wähle ich Kurse, die sich mit meiner Arbeitszeit gut vereinbaren lassen.
Nähere Informationen zum Lehrveranstaltungsangebot erhalte ich in meinem Entwicklungsverbund.

Im Bereich der Berufsbildung ist unter anderem eine mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung oft Voraussetzung. In einigen Fachbereichen ist die Lehramtsausbildung von vornherein berufsbegleitend (zum Unterricht an einer betreffenden Schule) organisiert. Informationen zu meinen Möglichkeiten, Lehrerin/Lehrer im berufsbildenden Bereich zu werden, also auch dazu, wie ich nötige Kurse berufsbegleitend absolvieren kann, erhalte ich direkt an der PH. Umfangreich informieren kann ich mich insbesondere an der PH WienPH OÖPH Steiermark oder der PH Tirol.