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Warum
Neben der bedeutsamen Arbeit mit Kindern und jungen Erwachsenen gibt es noch andere Benefits, die der Beruf als Lehrerin/Lehrer mit sich bringt:
- Zukunft gestalten: Ich unterrichte junge Menschen, vermittle ihnen Wissen, praktische Fähigkeiten und bereite sie damit auf ihre Zukunft vor.
- Freiraum: Ich habe große Freiräume und kann meinen eigenen Wirkungsbereich gestalten.
- Innovation: Ich bringe Innovation und Kreativität ins Klassenzimmer, probiere Neues aus und gestalte den Unterricht der Zukunft durch den Einsatz digitaler Medien.
- Empowerment: Ich befähige junge Menschen dazu, ihre Zukunft in die Hand zu nehmen.
- Support: Ich bin persönliche und emotionale Unterstützung und mache einen relevanten Unterschied im Leben von Schülerinnen und Schülern.
- Lifelong Learning: Ich kann mich laufend fortbilden und bleibe up to date in meinem Themenbereich.
- Vielfalt: Ich bilde mich laufend fort und kann mich vielfältig weiterentwickeln (Schulleitung, Mentorin/Mentor für neue Lehrerinnen/Lehrer, Auslandsschulen etc.).
- Teamwork-Dreamwork: Ich arbeite mit meinen Kolleginnen und Kollegen zusammen und trage zur Weitentwicklung des Bildungssystems bei.
- Work-Life-Balance: Die unterrichtsfreie Zeit ermöglicht mir eine flexible Arbeitseinteilung.
MEIN GEHALT
Kann ich mein Gehalt verhandeln?
Das Gehalt einer Lehrerin/eines Lehrers ist – anders als in der Privatwirtschaft – nicht durch einen Kollektivvertrag und/oder eine individuelle Vereinbarung bestimmt, sondern gesetzlich geregelt und daher nicht verhandelbar. Die Besoldung besteht aus dem Monatsentgelt einer bestimmten Entlohnungsstufe und einer Fächervergütung für besonders arbeitsintensive Unterrichtsgegenstände.
Welche Entlohnungsstufen gibt es?
Das Entlohnungsschema für Lehrerinnen/Lehrer heißt „Pädagogischer Dienst“. Das Monatsentgelt wird vierzehn Mal jährlich ausbezahlt. Folgende Entlohnungsstufen sind definiert:
Entlohnungsstufe | Monatsentgelt (brutto) | Vorrückung in die nächste Stufe nach… |
---|---|---|
1 | 3.401,20 Euro | 3,5 Jahren |
2 | 3.870,50 Euro | 5 Jahren |
3 | 4.341,00 Euro | 5 Jahren |
4 | 4.811,60 Euro | 6 Jahren |
5 | 5.282,30 Euro | 6 Jahren |
6 | 5.753,00 Euro | 6 Jahren |
7 | 6.043,70 Euro | – |
Beim Berufeinstieg beginnt eine Lehrerin/ein Lehrer in der Entlohnungsstufe 1. Eine bereits erworbene Berufserfahrung kann aber für eine höhere Einstufung angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungsdirektion die Berechnung der individuellen Vordienstzeiten der Bewerberin/des Bewerbers abgeschlossen hat (Besoldungsdienstalter/BDA). Sollte diese Berechnung nachträglich eine höhere Einstufung als die vorhandene ergeben, wird das Gehalt rückwirkend ausgezahlt.
Wird meine bisherige Berufserfahrung angerechnet?
Wenn meine bisherige Berufserfahrung für die Tätigkeit in dem Unterrichtsgegenstand als „nützlich“ gemäß § 46 Abs. 3 iVm § 26 Abs. 3 VBG anerkannt wird, erhalte ich maximal zwölf Jahre als Vordienstzeiten angerechnet.
Eine Berufstätigkeit ist dann nützlich, wenn ich eine fachliche Erfahrung nachweisen kann, durch die ich in meinem neuen Arbeitsplatz von Beginn an weitestgehend selbstständig arbeiten kann.
Für eine Anstellung als Lehrerin/Lehrerin der Berufsbildung, in der Fachtheorie der Wirtschaftspädagogik oder als Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger ist eine für den Unterrichtsgegenstand fachlich geeignete Berufspraxis Voraussetzung. Diese Berufspraxis wird dann als Vordienstzeit anerkannt, wenn die der Berufspraxis vorangegangene abgeschlossene Hochschulbildung eine geeignete Qualifikation für die wahrgenommene berufliche Tätigkeit dargestellt hat.
Die Berechnung erfolgt individuell auf Basis einer nachweisbaren, entgeltlichen Vollbeschäftigung. Eine Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet. Entsprechende Vordienstzeiten werden angerechnet, wenn die Berufsausübung nach Ausbildungsende (Studienabschluss) erfolgte.
Falls ich bei einer Gebietskörperschaft, bei einer Einrichtung der Europäischen Union oder bei einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der Österreich angehört, tätig war, erhalte ich diese Zeit angerechnet. Auch eine allfällige Zivil- oder Präsenzdienstzeit wird angerechnet.
Auf Basis der mir angerechneten Vordienstzeiten steige ich in eine höhere Entlohnungsstufe auf. Wichtig ist, dass ich fristgerecht meine vollständigen Unterlagen (u.a. Erhebungsblatt, Nachweise zur Berufstätigkeit und Ausbildung, etc.) der Bildungsdirektion als meinem Dienstgeber vorlege, damit dieser die Anerkennung durchführen kann.
Was ist eine Fächervergütung?
Für besonders arbeitsintensive Unterrichtsgegenstände in der Sekundarstufe I und II gibt es zusätzlich zum Gehalt eine Fächervergütung – etwa für die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der 5.-8. Schulstufe). Gemäß § 46e VBG beträgt die Fächervergütung pro Wochenstunde gemäß Lehrfächerverteilung A: 43,2 EUR; B: 17,6 EUR und C: 22,6 EUR brutto. – vgl. RIS (inkl. Valorisierung)
Wer kann mir Auskünfte über mein Entgelt geben?
Auskünfte zum Entgelt erhalte ich von der Bildungsdirektion jenes Bundeslandes, in dem ich unterrichten möchte.
Wie erfolgt die rückwirkende Gehaltsauszahlung?
Falls zum Zeitpunkt der ersten Gehaltszahlung die Anrechnung meiner Vordienstzeiten noch nicht abgeschlossen ist, wird vorläufig ein Gehalt in Entlohnungsstufe 1 ausbezahlt. Die Auszahlung der Differenz zum vollen Grundgehalt erfolgt dann rückwirkend nach Abschluss der Berechnung der Vordienstzeiten/Besoldungsdienstalter (BDA).
Engagement lohnt sich!
Wenn als Lehrerin/Lehrer zusätzlich bestimmte Spezialfunktionen (zB. Mentoring, Bildungsberatung, Praxisschulunterricht, etc.) übernommen werden, gebührt eine monatliche Dienstzulage von bis zu 193,1 EUR brutto.
Stundenausmaß einer vollen Lehrverpflichtung (im pd-Schema)
Die Vollbeschäftigung (volle Lehrverpflichtung) liegt bei 20 bis 22 Wochenstunden mit Unterricht oder qualifizierter Betreuung von Lernzeiten (Tagesbetreuung) und zusätzlichen zwei Wochenstunden für bestimmte Funktionen bzw. Aufgaben (Klassenvorstand, Mentoring etc.).
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Damit ich als Lehrerin/Lehrer immer auf dem neusten Stand der Forschung bin, ist regelmäßige Fortbildung für mich essentiell – schließlich verdienen Schülerinnen und Schüler die besten Lehrerinnen und Lehrer.
Genauso wie meine Schülerinnen und Schüler, lerne auch ich laufend dazu und entwickle mich mit meinem Beruf als Lehrerin/Lehrer weiter.
Das vielfältige Angebote der Pädagogischen Hochschulen an Fort- und Weiterbildungen bietet mir die Möglichkeit, mich laufend mit:
- neuen fachwissenschaftlichen Theorien & Befunden,
- neuen fachdidaktischen Konzepten,
- aktuellen allgemein-pädagogisch-praktischen Fragestellungen & Problemlagen sowie
- neuen persönlichkeitsfördernden und -stärkenden Maßnahmen
auseinanderzusetzen und mich in den verschiedenen Kompetenzbereichen weiterzuentwickeln. Darüber hinaus kann ich in Weiterbildungen auch neue Qualifikationen dazu erlangen!
📚 Ich bin Lehrerin/Lehrer an einer allgemein bildenden Schule und möchte mich weiterbilden.
Hier geht’s zu einer Auswahl meiner Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
📚 Ich bin Lehrerin/Lehrer an einer berufsbildenden Schule und möchte mich weiterbilden.
Hier geht’s zu einer Auswahl meiner Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Weitere Angebote finde ich auf den Homepages der Pädagogischen Hochschulen.
Arbeiten im Ausland
Möchte ich mich nach einiger Zeit beruflich verändern, ohne den Beruf zu wechseln? Mit der Möglichkeit, im Ausland zu unterrichten, kann ich diesen Wunsch verwirklichen!
Auf der vom BMBWF unterstützten Website der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) finde ich alle Informationen die ich brauche, wenn ich im Ausland unterrichten möchte: