Als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger einsteigen!


Ich werde Quereinsteigerin/Quereinsteiger und starte durch! Egal, ob ich in einem allgemeinbildenden Fach an einer Mittelschule, Allgemeinbildenden Höheren Schule, Berufsbildenden Mittleren bzw. Höheren Schule unterrichten möchte, die Voraussetzungen dafür sind dieselben:

Das bringe ich mit

  • ich habe ein fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mind. 180 EC absolviert (Bachelorniveau).
    Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium z.B. Betriebswirtschaft, ein facheinschlägiges Studium das Diplomstudium Mathematik. Weitere Beispiele finde ich weiter unten.
  • ich habe anschließend fachlich geeignete Praxiserfahrung in einer vollbeschäftigten Tätigkeit von mindestens drei Jahren gesammelt. Bei einer Anstellung in Teilzeit, bringe ich einen dementsprechend längeren Zeitraum an geleisteter Praxiserfahrung mit – beispielsweise eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder bei der Personalauswahl in einem Personalberatungsunternehmen, eine Tätigkeit als Statistiker oder ähnliches.
  • ich habe das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung positiv abgeschlossen und habe die Bestätigung meiner Eignung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen.

💡 Wichtig! Erfülle ich diese Voraussetzungen nicht, kann ich ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrer/in werden. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Für entsprechende Angebote wende ich mich direkt an meine PH.

Meine Benefits, wenn ich quereinsteige

  • Als Lehrer bzw. Lehrerin an einer Schule bekomme ich gleich einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wende ich mich an meine zuständige Bildungsdirektion. Spezifische Kontakte für mein Bundesland finde ich unten.
  • Durch den HLG Quereinstieg erlange ich pädagogische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen – begleitend zu meinem neuen Beruf als Lehrer/in.
  • Innerhalb von 4-6 Semestern schließe ich den HLG Quereinstieg berufsbegleitend ab und erlange falls erforderlich einen Master of Arts (Continuing Education), MA (CE).
  • Als Quereinsteigerin/Quereinsteiger kann ich Schulleiter/in werden

Mein Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung

Damit ich in die Sekundarstufe Allgemeinbildung quereinsteigen kann, absolviere ich 6 Schritte:

1. Über das Portal Bewerbung-Online (https://bewerbung.bildung.gv.at/) lade ich alle angegebenen erforderlichen Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE) hoch:

Ein Hochladen von Dokumenten über das Portal ist laufend möglich.

2. Habe ich die Anforderungen erfüllt, werde ich zu einem Online Assessment eingeladen.

3. Habe ich das Online Assessment bestanden, werde ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
4. Habe ich das 3-Stufige Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen, erhalte ich bei positivem Abschluss mein Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ).
5. Ich bewerbe mich auf derselben Plattform (https://bewerbung.bildung.gv.at/) über die jeweilige Bildungsdirektion für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrerin/Lehrer. Die Ausschreibungstermine finde ich auf den Websites der Bildungsdirektionen.
6. Ab Anstellung an einer Schule habe ich 8 Jahre Zeit, den HLG Quereinstieg in jenem Fach, das ich unterrichte, neben meiner Tätigkeit als Lehrerin/Lehrer zu absolvieren. Den HLG Quereinstieg kann ich an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule bzw. an einer Privaten Pädagogischen Hochschule besuchen, wenn diese den HLG Quereinstieg anbietet.

Beispiele zur Orientierung

Ich arbeite beispielsweise bereits seit einigen Jahren als:

  • Qualitätsmanagerin/Qualitätsmanager im Bankbereich, möchte mein praktisches Wissen nun in die Schule bringen und überlege deshalb, Mathematiklehrerin/Mathematiklehrer zu werden
  • Dolmetscherin/Dolmetscher, möchte junge Menschen als Englischlehrerin/Englischlehrer begeistern
  • Chemikerin/Chemiker, möchte mein praktisches Wissen nun als Chemielehrerin/Chemielehrer weitergeben
  • Kunsthistorikerin/Kunsthistoriker, möchte mich nun aber kreativ im Fach Kunst und Gestaltung ausleben
  • Musikmanagerin/Musikmanager möchte junge Menschen als Musiklehrerin/Musiklehrer begeistern
  • Journalistin/Journalist möchte Jugendliche in Deutsch unterrichten
  • Künstlerin/Künstler bzw. bin in den Bereichen Kunst und Kultur tätig und möchte als Lehrerin/Lehrer junge Menschen für das Fach Technik und Design begeistern

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren finde ich HIER!

❗️ Achtung! Den Quereinstieg gibt es nur für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe (Mittelschule, PTS, AHS, BMHS).

💡 Wichtig! Ein Quereinstieg für die Volksschule ist rechtlich nicht vorgesehen: Für die Volksschule ist ein Lehramtsstudium für eine reguläre Anstellung Voraussetzung, dies ist auch berufsbegleitend möglich.

💡 Wichtig! Für die Berufsbildung, z.B. Fachtheorie an der HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit der Anstellung direkt über die Bildungsdirektion. Für berufsbildende Fächer (z.B. Fachtheorie Mechatronik) ist keine Bewerbung über den Quereinstieg Allgemeinbildung der Zertifizierungskommission möglich. Berufsbegleitend wird für die Berufsbildung das FESES bzw. FSES-Studium (Facheinschlägige Studien, Ergänzende Studien) an der Pädagogischen Hochschule absolviert.


Der Bedarfsrechner zeigt mir sekundenschnell, welche Unterrichtsfächer in den kommenden Jahren besonders gefragt sind und wie meine Chancen auf eine Anstellung stehen!


Kontaktstellen in den Bundesländern sowie FAQs zum Quereinstieg finde ich HIER