Ich werde Quereinsteiger/in!

Ob ich die Voraussetzungen für den Quereinstieg erfülle, und wie dieser abläuft, erfahre ich in diesem Beitrag!


Egal, ob ich in einem allgemeinbildenden Fach an einer Mittelschule, Allgemeinbildenden Höheren Schule, Berufsbildenden Mittleren bzw. Höheren Schule unterrichten möchte, die Voraussetzungen dafür sind dieselben:

Das bringe ich mit

  • ich habe ein fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mind. 180 EC absolviert (Bachelorniveau).
    Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium z.B. Betriebswirtschaft, ein facheinschlägiges Studium das Diplomstudium Mathematik. Weitere Beispiele finde ich weiter unten.
  • ich habe danach eine fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von mind. 3 Jahren absolviert – beispielsweise eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei oder bei der Personalauswahl in einem Personalberatungsunternehmen, eine Tätigkeit als Statistiker oder ähnliches.
  • ich habe das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung positiv abgeschlossen und habe die Bestätigung meiner Eignung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen.

💡 Wichtig! Erfülle ich diese Voraussetzungen nicht, kann ich ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrer/in werden. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Für entsprechende Angebote wende ich mich direkt an meine PH.

Meine Benefits, wenn ich quereinsteige

  • Als Lehrer bzw. Lehrerin an einer Schule bekomme ich gleich einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wende ich mich an meine zuständige Bildungsdirektion.
  • Durch den HLG Quereinstieg erlange ich pädagogische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen – begleitend zu meinem neuen Beruf als Lehrer/in.
  • Innerhalb von 5 Jahren schließe ich den HLG Quereinstieg berufsbegleitend ab und erlange falls erforderlich einem Master of Arts (Continuing Education), MA (CE).
  • Als Quereinsteiger/in kann ich Schulleiter/in werden

Mein Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung, wenn ich ab dem Schuljahr 2023/24 unterrichten möchte

Damit ich in die Sekundarstufe Allgemeinbildung quereinsteigen kann, absolviere ich 6 Schritte:

1. Über das Portal Get your teacher (https://bewerbung.bildung.gv.at/) lade ich ab November 2022 alle angegebenen erforderlichen Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE) hoch:

2. Habe ich die Anforderungen erfüllt, werde ich zu einem Online Assessment eingeladen.
3. Habe ich das Online Assessment bestanden habe, werde ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
4. Habe ich das 3-Stufige Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen erhalte ich bei positivem Abschluss mein Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ).
5. Ich bewerbe mich über die jeweilige Bildungsdirektion für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrer/in.
6. Ab Anstellung an einer Schule habe ich 5 Jahre Zeit, den HLG Quereinstieg, neben meiner Tätigkeit als Lehrer/in, an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule bzw. an einer Privaten Pädagogischen Hochschule, wenn diese den HLG Quereinstieg anbietet, zu absolvieren. Ab Oktober 2023 startet der HLG Quereinstieg für das Schuljahr 2023/2024 österreichweit.

Beispiele zur Orientierung

Ich arbeite beispielsweise bereits seit einigen Jahren als:

  • Qualitätsmanager/in im Bankbereich, möchte mein praktisches Wissen nun in die Schule bringen und überlege deshalb, Mathematiklehrer/in zu werden
  • Dolmetscher/in, möchte junge Menschen als Englischlehrer/in begeistern
  • Chemiker/in, möchte mein praktisches Wissen nun als Chemielehrer/in weitergeben
  • Kunsthistoriker/in, möchte mich nun aber kreativ im Fach Kunst und Gestaltung ausleben
  • Musikmanager/in möchte junge Menschen als Musiklehrer/in begeistern
  • Journalist/in möchte Jugendliche in Deutsch unterrichten
  • Künstler/in bzw. im Kunst und Kultur Bereich Tätige und möchte als Lehrer/in für das Fach Technik und Design junge Menschen begeistern

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren finde ich auf der Website des BMBWF!

💡 Wichtig! Der Quereinstieg für die Volksschule und Sonderschule ist weiterhin nicht möglich! Für diese Bereiche kann ich ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrer/in werden, dies ist auch berufsbegleitend möglich.

💡 Wichtig! Für die Fachtheorie in den Fachbereichen der Berufsbildung, beispielsweise Fachtheoretischer Unterricht an einer HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit zum Quereinstieg (Facheinschlägige Studien ergänzende Studien). Dies ist an folgenden PHs möglich: PH Steiermark, PH OÖ, PH Tirol und PH Wien.