Als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger einsteigen!

Ich werde Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger für die Sekundarstufe Allgemeinbildung und starte durch! Egal, ob ich in einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach an einer Mittelschule (MS), Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS), Berufsbildenden Mittleren bzw. Höheren Schule (BMHS) unterrichten möchte, die Voraussetzungen dafür sind dieselben.

Das bringe ich mit (für die Zertifizierung)

  • Ich möchte mich für ein Fach bzw. Fächer der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder im Fachbereich Spezialisierung Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) bewerben (z.B. an der Mittelschule, Polytechnischen Schule, Allgemeinbildende höhere Schule).
    Achtung, keine Zertifizierung für berufsbildende Fächer!
  • Ich habe ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP).
  • Ich habe mit meinem Studium Wissen erlernt, das ich im angestrebten Unterrichtsfach anwenden kann. Mein Studium ist mit dem angestrebten Unterrichtsfach fachlich verwandt, weil Anteile des Studiums mit Inhalten des Lehrplans für das gewünschte Fach eindeutig übereinstimmen.
  • Ich war nach Abschluss meines Studiums mindestens drei Jahre (in Vollzeit und gegen Bezahlung) in einem fachlich geeigneten Kontext beruflich tätig und kann dies nachweisen. Für meine Berufstätigkeit war mein absolviertes Studium eine Voraussetzung. Das im Studium erlernte Wissen habe ich im Beruf angewendet.
  • Ich absolviere derzeit kein Lehramtsstudium und habe auch in der Vergangenheit keines absolviert.
  • Ich hatte noch keine Anstellung an einer Schule im alten Dienstvertrag (auch Sondervertrag).

💡 Wichtig: Die fachlich geeignete Berufspraxis ist nur in Kombination mit einem ebenso fachlich geeigneten Studienabschluss (im selben Bereich/Fach) zertifizierbar. 

 💡 Wichtig! Erfülle ich diese Voraussetzungen nicht, kann ich ein Lehramtsstudium machen und dadurch regulär Lehrerin bzw. Lehrer werden. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Für entsprechende Angebote wende ich mich direkt an meine PH.

Mein Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung

Schritt 1: Registrierung für die Zertifizierung – Registrierungsfenster

Damit ich in die Sekundarstufe Allgemeinbildung quereinsteigen kann, muss ich das Zertifizierungsverfahren für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung positiv abschließen und die Bestätigung meiner Eignung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen.

Dafür absolviere ich folgende Schritte:

1. Registrierung ab dem 1.9.2025: Die Registrierung für den Quereinstieg ist im Portal Bewerbung-Online (https://bewerbung.bildung.gv.at) zwischen dem 3. und 21. November 2025 geöffnet. Meine Unterlagen kann ich bereits jetzt unter „Mein Profil“ vorbereiten, damit zum Start der Registrierung alles bereit ist.
(Erforderliche Dokumente für das Zertifizierungsverfahren)

2. Alle bis zum 31.8.2025 abgesendeten Registrierungen können weiterhin regulär abgeschlossen werden.
Die Kriterien zur Zertifizierung bleiben in beiden Fällen dieselben (siehe Voraussetzungen für die Zertifizierung).

❗️ Bevor ich den Zertifizierungsprozess beginne, überprüfe ich, ob ich dafür die folgenden Voraussetzungen erfülle:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Die Abschlussurkunden meines abgeschlossenen Hochschulstudiums gegebenenfalls meiner Hochschulstudien
  • Liste aller positiv absolvierten Lehrveranstaltungen sowie Curriculum des jeweiligen Studiums und Diploma Supplement
  • Eine Liste meiner positiv absolvierten Lehrveranstaltungen
  • Nachweise für meine mindestens dreijährige zum angestrebten Unterrichtsfach fachverwandte Berufspraxis. Damit soll das zeitliche Ausmaß (Vollzeit), die entgeltliche Tätigkeit und die zeitliche Lage der Tätigkeit nach Abschluss des Studiums belegt werden. Als Nachweise gelten beispielsweise für Angestellte Dienstzeugnisse und Versicherungsdatenauszug bzw. für Selbstständige eine Bestätigung des Steuerberaters oder des Finanzamtes.
  • Ein Bewerbungsvideo von maximal 2 Minuten. Das Video kann nicht am Portal hochgeladen werden. Im Portal ausreichend ist ein Zugangslink zum Video. Das Video kann auf einer Plattform (z.B. Youtube, Vimeo, etc.) hochgeladen werden und von dort der Link erstellt werden.
  • Ein detaillierter Lebenslauf
  • Ein Motivationsschreiben
  • Personen mit nichtdeutscher Erstsprache: Nachweis des Sprachzertifikats C1

Innerhalb der Frist von 3. bis zum 21. November 2025 muss die Registrierung vollständig abgeschlossen sein und alle Unterlagen hochgeladen werden. Unvollständige Registrierungen oder zu spät eingereichte Registrierungen sind ungültig. Es stehen 500 Plätze zur Verfügung, die basierend auf den Unterrichtsfächern analysiert werden. Dabei erhalten jene mit besonderem Bedarf den Vorzug. Welche Unterrichtsfächer das sind, kannst du hier nachlesen, denn nicht alle Fächer haben dieselben Aussichten auf Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer: siehe Ranking 2030 – Blick in die Zukunft.

Schritt 2: Zertifizierungsverfahren

Nach erfolgreicher Registrierung während des Registrierungsfensters startet das Zertifizierungsverfahren. In einem 3-stufigen Verfahren werden dazu u.a. die Voraussetzungen bzw. Unterlagen geprüft, ein Online-Assessment sowie ein Online-Hearing absolviert.

1. Stufe – Prüfung der Unterlagen/Voraussetzungen:
Hier werden die gesetzlich definierten Kriterien von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) anhand meiner eingereichten Unterlagen überprüft. Dazu zählen u.a. ein fachlich geeigneter Hochschulabschluss sowie eine fachliche geeignete Berufspraxis nach Studienabschluss – siehe Voraussetzungen für die Zertifizierung.

2. Stufe – Online Assessment:
Habe ich die Anforderungen erfüllt, werde ich zu einem Online Assessment eingeladen.
Informationen zum Online-Assessment

3. Stufe – Online Hearing:
Habe ich das Online Assessment bestanden, werde ich zu einem persönlichen Gespräch bei einem Online Hearing mit der ZKQ-Kommission eingeladen.
-> Habe ich das 3-stufige Zertifizierungsverfahrendurchlaufen, erhalte ich von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bei positivem Abschluss mein Zertifikat für das jeweilige Unterrichtsfach bzw. die Unterrichtsfächer. Das Zertifikat ist kein Lehramtsabschluss, bietet allerdings die Möglichkeit, nach erfolgreicher Bewerbung bzw. Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer im Quereinstieg einen Regelvertrag zu erhalten. Dafür muss u.a. auch ein Hochschullehrgang mit 60 EC an der Pädagogischen Hochschule (berufsbegleitend) absolviert werden. Das Zertifikat selbst garantiert keine Stelle als Lehrkraft.

Schritt 3: Bewerbung an Schulen

  • Ich bewerbe mich mit dem Zertifikat auf der Plattform https://bewerbung.bildung.gv.at/ für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrerin bzw. Lehrer. Die Ausschreibungstermine finde ich auf den Webseiten der Bildungsdirektionen.
  • Die Anstellung erfolgt über die jeweilige Bildungsdirektion. Diese steht mir auch als mein zukünftiger Arbeitgeber als mein Ansprechpartner für meine nächsten Schritte zur Verfügung.
  • Die Bildungsdirektion informiert mich über alle Themen rund um mein Gehalt (Gehaltseinstufung, Besoldungsdienstalter). Entsprechende Nachweise über die Berufstätigkeit (z.B. Dienstzeugnisse) bereite ich vor, damit die Bildungsdirektion direkt eine gute Übersicht über Stundenausmaß und Aufgabenfeld meiner bisherigen Tätigkeiten hat.
  • Sobald meine Anstellung an einer Schule erfolgreich war, kann ich den Hochschullehrgang (HLG) Quereinstieg in jenem Fach, das ich unterrichte, neben meiner Tätigkeit als Lehrerin/Lehrer absolvieren. Den HLG Quereinstieg kann ich an einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule bzw. an einer Privaten Pädagogischen Hochschule besuchen.
  • In der folgenden Informationsbroschüre finde ich einen Überblick für meinen Weg hin zu einer erfolgreichen Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer an einer Schule: Info-Broschüre: Vom Zertifikat zur Lehrkraft (PDF)

❗️ Achtung! Den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es nur für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe (MS, PTS, AHS, BMHS).

❗️ Neu! Auch für die Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik gibt es seit Herbst 2024 die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Schule. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich auch hier vorab durch die Zertifizierungskommission zertifizieren lassen (siehe oben).

Beispiele zur Orientierung

Folgende Beispiele aus der Berufspraxis können die für jeweilige Unterrichtsgegenstände als Orientierung dienen – jedoch nur in Kombination mit einem ebenso fachlich geeigneten Studienabschluss (im selben Bereich/Fach) zertifizierbar (siehe Voraussetzungen für den Zertifizierungsprozess):

  • Deutsch: Tätigkeit als Lektorin bzw. Lektor bei einem Verlag, Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, ebenso auch bei einer Verwendung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Lebende Fremdsprache: Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher oder Übersetzerin bzw. Übersetzer, Tätigkeiten in der Reiseleitung
  • Bewegung und Sport: Tätigkeit als Trainerin oder Trainer
  • Mathematik: Tätigkeiten im Controlling, in der Statistik bzw. im Bankwesen
  • Musik: Tätigkeit als Musikerin oder Musiker in einem Orchester oder als Mitglied einer Band
  • Kunst und Gestaltung bzw. Technik und Design: Tätigkeit als freischaffende Künstlerin oder Künstler, ebenso auch Tätigkeit im Verkauf bei einer Galerie
  • Physik, Biologie und Umweltbildung, Chemie: Tätigkeiten in der Forschung, Labordiagnostik, Umweltanalytik, ebenso auch bei einer Verwendung in der Energie- oder Umweltberatung

💡 Wichtig! Beispiele aus der Berufspraxis können nur als Orientierung dienen, diese werden jedenfalls individuell von der Zertifizierungskommission (ZKQ) geprüft.

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Zertifizierungsverfahren finde ich HIER!

Meine Benefits, wenn ich quereinsteige

  • Durch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen habe ich die Möglichkeit die Gesellschaft von morgen aktiv zu begleiten und Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu unterstützen.
  • Als Lehrerin bzw. Lehrer an einer Schule bekomme ich gleich einen Regelvertrag mit vollem Entgelt – für genauere Details hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufspraxiszeiten) wende ich mich an meine zuständige Bildungsdirektion. Spezifische Kontakte für mein Bundesland finde ich unter Quereinstieg.
  • Durch den HLG Quereinstieg erlange ich pädagogische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen – begleitend zu meinem neuen Beruf als Lehrerin bzw. Lehrer.
  • Innerhalb von 4-6 Semestern schließe ich den HLG Quereinstieg berufsbegleitend ab.
  • Mit der Tätigkeit an einer Schule eröffnen sich für mich weitere Möglichkeiten, um mich pädagogisch und organisatorisch einzubringen und somit an der positiven Fortentwicklung der Schule mitzuwirken.

💡 Wichtig! Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. An einem Konzept für den österreichweiten Quereinstieg in der Primarstufe wird aktuell gearbeitet, die gemeinnützige Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite teachforaustria.at

💡 Wichtig! Für die Berufsbildung, z.B. Fachtheorie an der HTL, besteht wie bisher die Möglichkeit der Anstellung direkt über die Bildungsdirektion. Für berufsbildende Fächer (z.B. Fachtheorie Mechatronik) ist keine Bewerbung über den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung der Zertifizierungskommission möglich. Berufsbegleitend wird für die Berufsbildung das FESES bzw. FSES-Studium (Facheinschlägige Studien, Ergänzende Studien) an der Pädagogischen Hochschule absolviert.

💡 Wichtig! Um betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände (z.B. Betriebswirtschaft, Rechnungswesen) unterrichten zu dürfen, benötige ich das Studium der Wirtschaftspädagogik. In Österreich wird dieses Studium an vier Standorten (GrazInnsbruckLinz oder Wien) – auch berufsbegleitend – angeboten.


Der Bedarfsrechner zeigt mir sekundenschnell, welche Unterrichtsfächer in den kommenden Jahren besonders gefragt sind und wie meine Chancen auf eine Anstellung stehen!

Hier finde ich weitere Informationen:
Kontaktstellen in den Bundesländern zum Quereinstieg
FAQs zum Quereinstieg

Ein blauer Wimpel mit der Aufschrift „KLASSE JOB .AT“ in fettem weißen Text oben. Unter dem Text befindet sich die schwarz-weiße Zeichnung einer gestreiften Schultüte, die oben zugebunden und mit zwei eingewickelten Bonbons verziert ist.
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